Im Herbst 2018 wurde das Patientenverfügungsgesetz überarbeitet. Es ist nun in seiner Neufassung seit 16.01.2019 in Österreich in Geltung. Neu geregelt ist unter anderem:
Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung in ELGA zu speichern, wobei eine Speicherung voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein wird.
Es besteht sodann eine Verpflichtung für Gesundheitsberufe, in ELGA einzusehen.
Gleichzeitig wurde die Gültigkeitsfrist von verbindlichen Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre verlängert. Dies gilt jedoch auch für bereits bestehende Patientenverfügungen.
Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr. Die Erneuerung kann also durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgen.
Mit der Novellierung ist es nun auch möglich, eine Patientenverfügung bei den Erwachsenenschutzvereinen errichten zu lassen.
Weiters wurde klargestellt, dass auch bei ausländischen Patienten stets österreichisches Recht anzuwenden ist.
Stand: 27. Mai 2019
Bild: upixa - stock.adobe.com
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