Das EU-Abgabenänderungsgesetz brachte Steuervorteile für Aushilfskräfte. Damit will der Gesetzgeber der Gastronomie erleichtern, für kurzfristige Spitzen geeignetes Personal zu finden.
Für jene Arbeitnehmer, die einer anderweitigen vollversicherten und steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, soll die Aushilfstätigkeit attraktiver gemacht werden.
Nach der Gesetzesänderung sind geringfügige Einkünfte von Aushilfskräften in den Jahren 2017 bis 2019 steuerfrei, wenn
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so entstehen für den Arbeitgeber auch keine Lohnnebenkosten, wie z. B. in Form von Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ein Lohnzettel muss allerdings übermittelt werden.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so steht von Beginn an keine Begünstigung zu.
Stand: 28. September 2016
Mit unserem kostenlosen monatlichen Newsletter.