Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nicht mehr aktuell ist. Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden sie im Artikel: "Coronavirus: AWS-Überbrückungsgarantien"
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor.
Eine aws-Garantie ist grundsätzlich:
eine Garantie der Republik Österreich
zugunsten eines österreichischen Unternehmens
an die Bank
für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits
im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote
für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird.
Eckpunkte:
gefördert werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien
an gesunde Unternehmen (keine Tourismusunternehmen -> eigene Förderung über ÖHT), die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist
die Garantielaufzeit beträgt maximal 5 Jahre
unterstützt werden bis zu 80 % eines Kredites von bis zu € 2,5 Mio pro KMU (inkl. Verflechtungen)
keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümer)
Ab sofort wird die aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht:
Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
Keine Kreditsicherheiten erforderlich
Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.
Alle Ausweitungsmaßnahmen greifen grundsätzlich ab sofort (Ausnahme Schnellverfahren) und betreffen auch die bereits gestellten Förderungsanträge.
HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 19.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen, weitere Voraussetzungen, Details, die entsprechende Garantierichtlinie und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/.
Stand: 07. April 2020
Bild: rogerphoto - stock.adobe.com
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