Sachbezug von Firmenautos: Übergangsregelung bei Zulassung bis 30. Mai 2020
Die Sachbezugswerteverordnung wurde kurzfristig bezüglich Dienstautos geändert.
Für Kraftfahrzeuge,
für die vor dem 1. 4. 2020 ein gültiger Kaufvertrag bzw Leasingvertrag abgeschlossen wurde,
die nachweislich aufgrund der COVID-19 Krise nicht vor 1. 4. 2020 erstmalig zugelassen werden konnten
und für die es deshalb zu einem höheren Sachbezugswert kommt, kann für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 3. 2020 enden, für Erstzulassungen bis 30. Mai 2020 weiterhin der bis 31. März 2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-KfZ angewendet werden.
Stand: 03. Juni 2020
Bild: OceanProd - stock.adobe.com
Auf Social Media teilen:
Diese Seite verwendet Cookies. Diese dienen dazu, die Funktionalität dieser Website zu gewährleisten sowie die Nutzung der Website zu analysieren. Weiters verwenden wir optionale Cookies, um unsere Werbeaktivitäten zu unterstützen. Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
Diese Seite verwendet Cookies. Diese dienen dazu, die Funktionalität dieser Website zu gewährleisten sowie die Nutzung der Website zu analysieren. Weiters verwenden wir optionale Cookies, um unsere Werbeaktivitäten zu unterstützen. Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.