Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?
Zur finanziellen Unterstützung der auch weiterhin besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffenen Branchen wurden ausgewählte Corona-Unterstützungsleistungen zuletzt noch einmal verlängert und in einigen Punkten adaptiert. Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Ausfallsbonus
Der Ausfallsbonus wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
Der Umsatzausfall muss künftig 50 % (statt bisher 40 %) betragen.
Die Höhe des Ausfallsbonus soll künftig nach branchenabhängig gestaffelt sein. Die Ersatzraten betragen 10 %, 20 %, 30 % und 40 % des Rohertrages.
Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss, der bislang im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden konnte, entfällt. Künftig kann somit nur noch der eigentliche Bonus beantragt werden.
Der monatliche Förderhöchstbetrag wird auf € 80.000,00 (bislang € 30.000,00) angehoben.
Neu ist dabei, dass die im Rahmen des Ausfallsbonus bezahlte Unterstützungsleistungen gemeinsam mit einer allenfalls bezogenen Kurzarbeitsbeihilfe in Summe den Umsatz des Vergleichszeitraumes nicht übersteigen darf.
Die im Rahmen des Fixkostenzuschusses 800.000 vorgesehenen Regelungen zu Dividenden, Boni und Kündigungen werden auch für den Ausfallsbonus übernommen.
Der Härtefallfonds wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
Die Voraussetzung eines behördlichen Betretungsverbots entfällt. Ein Antrag kann künftig nur noch dann gestellt werden, wenn der Umsatzausfall 50 % beträgt oder die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können.
Der Fördermindestbetrag beträgt künftig € 600,00 (bislang € 1.100,00 inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus), der Förderhöchstbetrag beträgt € 2.000,00.
Die Betrachtungszeiträume beginnen künftig mit dem Monatsersten (statt wie bisher mit dem 16. des Monats).
Weiterführende Informationen unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.
Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler
Die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
Künftig soll keine Gegenverrechnung mit dem Härtefallfonds mehr stattfinden.
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