Finanzstrafrecht
Finanzstrafrecht behandelt das Abgabenstrafrecht, also Steuer- und Zollstrafrecht. Oft dreht es sich dabei um abgabenstrafrechtliche Verfahren wegen Abgabenhinterziehung oder Schmuggel. Das Finanzstrafgesetz hat in derartigen Angelegenheiten immense Strafen vorgesehen.
Wir unterstützen Sie bei der gesamten Vorbereitung Ihres Finanzstrafverfahrens und vertreten Sie bei Bedarf bei den verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um strafbefreiende Selbstanzeigen geht oder Sie ganz allgemein Fragen zu abgabenrechtlichen Entwicklungen und Verschärfungen, wie etwa Abkommen über den verstärkten Datenaustausch Österreichs mit anderen Staaten, haben.