Jahresabschluss
Zur Ermittlung Ihres unternehmerischen Erfolges und als Grundlage für die Besteuerung ist es eine gesetzliche Verpflichtung, jährlich einen Abschluss zu erstellen. Die Formalvorschriften und Erfordernisse variieren je nach Betrieb und Betriebsgröße und reichen von der klassischen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bis hin zur Aufstellung von Konzernbilanzen.
Wir bieten Ihnen die Jahresabschlusserstellung unabhängig davon, ob Sie unterjährig die Buchhaltung selbst führen oder diese von uns übernommen wird. Im Zuge einer Jahresabschlussbesprechung ist es uns ein Anliegen Ihnen die Zahlen und Daten verständlich zu erläutern und die Entwicklung Ihres Unternehmens – wenn möglich auch unter Berücksichtigung aktueller Buchhaltungswerte – gemeinsam mit Ihnen zu analysieren.
Jahresabschlussleistungen
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Jahresabschlusserstellung gem UGB
- GmbH-Jahresabschlusserstellung gem UGB
- GmbH-Jahresabschlusserstellung gem IAS/IFRS
- AG-Jahresabschlusserstellung gem UGB
- AG-Jahresabschlusserstellung gem IAS/IFRS
- Jahresabschluss für Privatstiftungen
- Konzernbilanzen
- Freiwillige Konsolidierungsbilanzen
- Steuererklärungserstellung
- Pauschalierte Einkommensermittlung
- Arbeitnehmerveranlagungen