
Was hat sich in den ersten Monaten des Jahres geändert?
Abgabenänderungsgesetz 2014 - seit 1.3.2014 gültige Neureglungen
Nachstehend im Überblick einige durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 seit 1.3.2014 gültige Neureglungen:
Ebenfalls mit 1.3.2014 wurde die Höchstgrenze beim Sachbezug für den Pkw angehoben. Sie beträgt nun € 720,00 monatlich, davor lag sie bei € 600,00. Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat (jährlich 6.000 km), ist ab 1.3.2014 ein Höchstbetrag von € 360,00 (davor € 300,00) monatlich anzusetzen. Geändert wurden allerdings nur die Höchstbeträge. Der Sachbezugswert von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges bleibt gleich.
Seit Mitte Februar müssen Arbeitnehmer mit dem neuen Pendlerrechner berechnen, ob ihnen das Pendlerpauschale inklusive Pendlereuro zusteht. Den Rechner finden Sie auf der Homepage des BMF (Bundesministerium für Finanzen) unter: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Stand: 27. März 2014
Abgabenänderungsgesetz 2014 - seit 1.3.2014 gültige Neureglungen
Die „GmbH Light“ gehört seit 1.3.2014 wieder der Vergangenheit an.
Die Rechte der FINPOL richten sich nach der rechtlichen Grundlage auf deren Basis der Einsatz erfolgt.
Werbungskosten müssen beruflich veranlasst sein.
Für selbständige Kleinverdiener gibt es seit Jahreswechsel eine erfreuliche Nachricht.
Ob mehrere Unternehmen einen einheitlichen Betrieb begründen, ist nach objektiven Grundsätzen der Verkehrsauffassung zu beurteilen.
Sehr teure Investitionen können die zukünftige Lage des Unternehmens wesentlich beeinflussen.