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Klienten-Update Energiekostenzuschuss (März 2023)

März 2023
Kategorien: Blog

Liebe Klientinnen und Klienten, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

es gibt weiterführende Informationen zum Energiekostenzuschuss. 

Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen 

Es gibt weitere Informationen für die bereits mehrfach erwähnte Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen. Diese soll Kleinst- und Kleinunternehmen, die von den hohen Energiekosten 2022 betroffen waren, rückwirkend mit einer Pauschalförderung, die zwischen EUR 110 und EUR 2.475 
beträgt, fördern.  

Die endgültige Zuschusshöhe hängt von der Branche und dem Jahresumsatz 2022 ab. Förderfähig sind Unternehmen deren Jahresumsatz zwischen EUR 10.000 und EUR 400.000 liegt. Die Beantragung wird online über das Unternehmensserviceportal ab Mitte Mai 2023 möglich sein. Eine Auszahlung soll den Informationen nach rasch durchgeführt werden.  

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente erforderlich. Der Antragstellende muss über eine Handysignatur verfügen, Zugriff auf das Unternehmensserviceportal haben und die Branche des Unternehmens kennen. 

Sollten Sie über keine Handysignatur verfügen, raten wir Ihnen, diese ab sofort zu beantragen. 

Energiekostenzuschuss Verlängerung Phase 1 (4. Quartal 2022) 

Die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des Energiekostenzuschusses Phase 1 wurde nun mit der Novellierung des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) geschaffen. 

Wie bereits für die ersten Quartale 2022 ist auch für das 4. Quartal eine Voranmeldung erforderlich.  

Bitte melden Sie sich daher im Zeitraum von 29. März bis 14. April 2023 über den AWS Fördermanager an.  

Die Antragsstellung wird dann ab 17. April bis zum 16. Juni 2023 möglich sein. Auch im 4. Quartal 2022 ist die Energieintensität in Höhe von 3% des Produktionswertes wieder eine Fördervoraussetzung. 

Zusätzlich zu den bekannten förderbaren Energieträgern in der Basisstufe (Strom, Erdgas, Treibstoff) sind im 4. Quartal auch Wärme, Kälte und Dampf förderfähig. 

Die Förderintensität beträgt in der Basisstufe 30% der Mehrkosten. 

Energiekostenzuschuss Phase 2 (Jänner – Dezember 2023) 

Auch zum Energiekostenzuschuss der Phase 2 gibt es neue Informationen. In den ersten beiden Stufen entfällt das Kriterium der Energieintensität zur Gänze. 

Die Förderintensität wird in der Basisstufe von 30% auf 60% der Mehrkosten erhöht. Zusätzlich zu den oben genannten Energieträgern sind auch Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel förderfähig.  

Eine Antragsstellung wird in 2 Zeiträumen möglich sein, wobei das Antragsfenster für die Monate Jänner – Juni 2023 im 3. Quartal 2023 und für die die Monate Juli – Dezember 2023 im 1. Quartal 2024 vorgesehen ist.  

Für alle Förderstufen gibt es eine Beschränkung von Bonizahlungen und eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung 

Ihr PROCONSULT Team 

Stand: 9.3.2023